Refund- / Stornierungs- / Rückerstattungsrichtlinie

1. Geltungsbereich
Diese Refund Policy gilt für alle Leistungen, die One2 – Inhaber: Julian Nowaczyk (Einzelunternehmen) gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Sie ist Bestandteil des Vertrags und gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Grundsatz
Ein Anspruch auf vollständige Rückerstattung besteht nur, wenn:
– kein verwertbarer Arbeitsfortschritt erbracht wurde,
– oder ein klarer Mangel vorliegt, der nicht durch Nachbesserung behoben werden kann.
Durch Rückerstattung werden alle Vertragsansprüche abgegolten und der Vertrag gilt als beendet.
3. Zahlungen und Anzahlung
Mit Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Honorars fällig (sofern im Angebot vereinbart). Diese Anzahlung gilt als Vergütung für reservierte Kapazitäten und vorbereitende Arbeiten.
Rückerstattungen der Anzahlung sind nur in folgenden Fällen möglich:
– wenn noch keine Leistungserbringung begonnen wurde, und
– der Auftrag mindestens 14 Kalendertage nach Vertragsschluss storniert wird.
In allen anderen Fällen ist die Anzahlung nicht rückerstattungsfähig.
4. Rückerstattung bei Leistungsbeginn
Hat der Auftragnehmer bereits mit der Leistung begonnen (z. B. Konzeptarbeit, Designentwürfe, Strategiedokumente, erste Visuals etc.), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen.
In diesem Fall gilt:
– bereits erbrachte Teilleistungen werden anteilig vergütet,
– eine Rückerstattung ist ausgeschlossen,
– Dateien oder Ergebnisse werden nur bei vollständiger Zahlung übergeben.
5. Nachbesserung statt Rückerstattung
Wenn der Auftraggeber einen Mangel oder Unzufriedenheiten geltend macht, hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung bzw. Überarbeitung im Rahmen der vereinbarten Korrekturschleifen.
Eine Rückerstattung wird erst nach erfolgter, angemessener Nachbesserung geprüft. Eine sofortige Rückerstattung ohne Nachbesserungsversuch ist ausgeschlossen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Wird ein Vertrag gekündigt, obwohl bereits Leistungen erbracht wurden, berechnet der Auftragnehmer:
– den tatsächlichen Arbeitsaufwand bis zum Zeitpunkt der Kündigung,
– ggf. eine Abbruchpauschale in Höhe von maximal 30 % des Restaufwands (sofern vertraglich vereinbart).
Rückerstattungen für nicht genutzte Leistungen werden nur gewährt, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
7. Fälle höherer Gewalt & Verzögerungen
Verzögerungen oder Leistungsunterbrechungen durch höhere Gewalt (z. B. Krankheit, technische Ausfälle, behördliche Maßnahmen) berechtigen nicht zur Rückerstattung.
8. Fristen und Verfahren
Anträge auf Rückerstattung müssen schriftlich per E-Mail an info@one2.design gestellt werden und folgende Angaben enthalten:
– Vertragsnummer / Auftrag
– Grund der Rückerstattung
– Wunsch der Abwicklung
Der Auftragnehmer prüft den Antrag und informiert den Auftraggeber schriftlich innerhalb von 14 Kalendertagen über das Ergebnis.
9. Ausschluss von Rückerstattungen
Rückerstattungen sind ausdrücklich ausgeschlossen bei:
– Teilleistungen, die verwertbar sind,
– bereits gelieferten Dateien nach vollständiger Zahlung,
– Vertragskündigung durch den Auftraggeber ohne sachlichen Grund.
10. Schlussbestimmungen
Diese Refund Policy ist Bestandteil des Vertrags und gilt in Verbindung mit den AGB. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden.


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