Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen One2, Inhaber Julian Nowaczyk, (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Design-, Branding-, Marketing-, Web- und Mediendienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot definierten Leistungen.
Leistungsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z.B. Umsatzsteigerung, Reichweite, Conversion) wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung.
4. Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
Sofern nicht anders vereinbart: – 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung – 50 % vor Übergabe der finalen Dateien
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Arbeiten einzustellen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Inhalte, Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
6. Korrekturschleifen
Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen im Angebot enthalten.
Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
Grundlegende Konzeptänderungen gelten als neuer Auftrag.
7. Nutzungsrechte
Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.
Ohne vollständige Zahlung ist jede Nutzung unzulässig.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Die Weitergabe an Dritte oder Bearbeitung bedarf der Zustimmung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu verwenden.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben sämtliche Entwürfe, Dateien und Konzepte Eigentum des Auftragnehmers.
Offene Dateien (z.B. PSD, AI, C4D) sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber angemessene Sicherungsmaßnahmen getroffen hat.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
10. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Es besteht ein Anspruch auf Nachbesserung.
Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen.
11. Kündigung
Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen voll zu vergüten.
Nicht begonnene Leistungen können mit 30 % der vereinbarten Vergütung berechnet werden.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich zugänglichen Informationen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.